Der/die stv. OB ist dem/r OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
Der/die stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht,
Der/die stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereit-schaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.
Der/die stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt,
die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet,
Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet,
die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt,
Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt,
entsendet den/die Fachberater/in im Auftrag des/r OB,
die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt,
die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert,
die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt
u.a.m.
Bei Einsätzen übernimmt der/die stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
Der/die stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbesondere:
Kontakt zu Jugendbetreuer/in und Jugendgrup-penleiter/in hält
die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen unterstützt.