Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)
Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ist die Pressesprecherin des Ortsverbandes und für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des OV zuständig. Zur Erfüllung der Aufgaben ist sie in den Informationsfluss des OV eingebunden und bringt sich entsprechend ein.
Die BÖ unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:
- Werbung von Helfern/-innen
- Maßnahmen zur Erhaltung und Reaktivierung ehemaliger Helfer/-innen
- Kontaktpflege zu örtlichen Medien
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
- Organisation von zielgruppenorientierten Veranstaltungen (Vorträge, Werbe und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.
Sie stellt durch „interne Öffentlichkeitsarbeit“ den Informationsfluss in seinem/ ihrem Zuständigkeitsbereich sicher und trägt dadurch zur Motivation der THW-Kräfte bei.
Sie dokumentiert die Aktivitäten des OV in Wort und Bild und archiviert dies.
Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben wird die BÖ, nach Absprache mit dem Vorgesetzten, durch weitere Helfer/-innen des OV unterstützt.
Bei Einsätzen ohne LuK-Stab im OV übernimmt die BÖ in Abstimmung mit der Einsatzleitung die Dokumentation des Einsatzes in Wort und Bild.
Bei Einsätzen mit LuK-Stab im OV kann die BÖ eine Stabsfunktion übernehmen (sofern dafür ausgebildet).